Stadt Biel — Soziales
Wer Sozialhilfe beantragt, ist verpflichtet, wahrheitsgetreu über seine Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse Auskunft zu geben und Änderungen der Verhältnisse der Abteilung Soziales mitzuteilen. Unterstützte Personen sind verpflichtet, bei der sozialen und beruflichen Integration mitzuwirken und die Notlage soweit als möglich ...